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Der Tourismusbereich ist z.Zt geschlossen.

 

 

Platzordnung Touristencamping

Sehr geehrter Campinggast,

wir heißen Sie auf unserem Campingplatz herzlich willkommen und hoffen sehr, dass es Ihnen bei uns gefallen wird. Im Interesse aller unserer Gäste gelten bei uns die nachstehenden Benutzungsregeln.

Allgemeines: Jeder Campinggast hat alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Den Weisungen der Verwaltung, insbesondere bezüglich des Aufstellens von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten, ist Folge zu leisten.

Im Interesse der übrigen Gäste sind auf dem Platz das Fahren mit nicht motorisierten Zweirädern, Inline-Skates, Skateboards o.ä. sowie das Fußballspielen nicht gestattet.

Gäste: Das Betreten des Campingplatzes ist nur angemeldeten Gästen erlaubt. Die Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil der Platzordnung.

Stellplatz: Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Durch Zeltpflöcke, Schnüre und anderes Zubehör darf niemand gefährdet oder belästigt werden. Das Betreten fremder Stellplätze ist nur mit Erlaubnis des Stellplatzinhabers zulässig.

Lautstärke: Störende Geräusche und Aktivitäten sind zu vermeiden. Radios und andere Geräuschquellen dürfen Zeltlautstärke nicht überschreiten. Zwischen 13 – 15 Uhr und 22 – 7 Uhr herrscht Ruhezeit mit absolutem Fahrverbot. Handwerkliche Arbeiten sind nur werktags von 8 – 12 Uhr und von 15 – 18 Uhr zulässig. In den Sommerferien sind ruhestörende Arbeiten generell untersagt.

KFZ-Verkehr: Auf dem Campingplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Wiesen im Schritttempo gestattet, und auch nur, wenn die Witterungsverhältnisse es zulassen. Während der Ruhezeiten bleibt die Schranke geschlossen. Fahren unter Alkoholeinfluss, ohne Führerschein oder mit nicht versicherten Fahrzeugen ist unzulässig. Achten Sie auf spielende Kinder.

Pflege des Platzes: Der Stellplatz ist stets sauber und aufgeräumt zu halten. Autowaschen ist nicht erlaubt. Das Abreißen von Ästen und Zweigen ist verboten, mit Ausnahme der Instandhaltungsarbeiten durch Dauerstellplatzmieter. Im übrigen sind der Platz und die sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes schonend und pfleglich zu behandeln, Schäden sind sofort zu melden.

Sanitäranlagen: Kinder unter 7 Jahren müssen bei der Benutzung der Toiletten von Erwachsenen begleitet werden. Alle Einrichtungen sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Rauchen in den Sanitärgebäuden und das Mitführen von Tieren sind nicht zulässig.

Versorgung: Strom und Wasser dürfen nicht verschwendet, sondern nur für den notwendigen eigenen Gebrauch entnommen werden. Feste Anschlüsse durch Wasserschläuche oder Rohre (mit Ausnahme der Komfortplätze) sind nicht erlaubt, ebenso das Befüllen von Planschbecken o.ä.

Abfall: Zur Entsorgung seines Mülls ist der Mieter selbst auf eigene Kosten verpflichtet. Der Müll ist zu sortieren und in die bereitgestellten Container zu werfen. Bis zur Entsorgung sind die Abfälle auf dem Stellplatz in verschlossenen Behältern aufzubewahren.

Abwasser: Abwässer, auch Spül- und Waschwasser, dürfen nicht in den Boden gelangen, sondern sind aus- schließlich in die hierfür vorgesehenen Ausgußstellen zu entsorgen. Für Chemikalientoiletten darf nur der dafür ausgewiesene Fäkalienausguss benutzt werden.

Tiere: Mit Ausnahme nicht störender Kleintiere sind Tiere nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters auf dem Platz zugelassen. Hunde sind ständig an der Leine zu halten und außerhalb des Campingplatzes auszuführen.

Gewerbe: Gewerbeausübungen oder Schaustellungen auf dem Campingplatz sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Feuer: Offenes Feuer sowie Feuerwerkskörper aller Art sind nicht erlaubt. Handelsübliche Grillgeräte mit 30 cm Bodenabstand dürfen betrieben werden.

Abreise: Touristencamper haben den Stellplatz am Tag der Abreise bis 12 Uhr zu räumen und in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.

 

Pensionsbedingungen Ferienwohnung:

  • Dem Mieter steht die Wohnung ab 17.00 Uhr zur Verfügung.
  • Bei Abreise (Verlassen der Wohnung bis 12.00 Uhr) ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu verlassen; das Geschirr muss abgewaschen und der Hausmüll entsorgt sein: Ansonsten kann es zu einer Nachbelastung der Endreinigung kommen.
  • die Ferienwohnung ist über eine Treppe mit separatem Eingang zu erreichen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, alle ihn entstandenen Schäden zu ersetzen und dem Vermieter unaufgefordert zu melden. Fehlendes und beschädigtes Inventar werden diesem in Rechnung gestellt.
  • Ebenso ist er verpflichtet, die Wohnung/Haus und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln. die Ferienwohnung sauber zu halten. Sollte dies zeitlich nicht möglich sein, bieten wir einen wöchentlichen Reinigungsservice an. Wird die Wohnung in einem stark verschmutzten Zustand zurückgegeben, werden dem Mieter zusätzlich 100 € für die Endreinigung berechnet. Das Rauchen ist in der Unterkunft nicht gestattet, es gibt dafür Raucherplätze. Rauchen verursacht Schäden am Inventar (Teppich,Gardinen,Möbel) es kann bis zum Mietausfall führen. Im Falle das geraucht wurde, berechnen wir eine Sondereinigung mit 250€ (bei Langzeitmieter bis 1000 €)
  • Er hat für ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen.
  • Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir zum Zweck von Reinigungs- und Wartungsarbeiten einen zweiten Wohnungs- bzw. Zimmerschlüssel einbehalten.
  • Bei Verlust des Hausschlüssels werden dem Mieter 100,– Euro in Rechnung gestellt.
  • In Fällen dringender Gefahr, ist der Vermieterin und deren Vertreter das Betreten der Wohnung zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gestatten.
  • Für alle von dem Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Die Bestätigung der Buchung nach einer positiven Beantwortung der Anfrage gilt als verbindliche Reservierung bzw. als Mietvertrag zwischen dem Unterkunft suchenden und dem Anbieter. Bei späterem Rücktritt kann der Mieter vom Anbieter zum Ersatz für den Buchungsausfall verpflichtet werden.
  • Für eine Reservierung überweisen Sie bitte 50 % von der zu erwartenden Rechnungssumme. Die Restsumme kann bei der Anreise in bar bezahlt werden.
  • Stornierungsgebühren:
    Bis 30 Tage vor Anreisedatum 20%,
    29 bis 8 Tage vor Anreisedatum 30%,
    7 bis 1 Tag vor Anreise 50%,
    am Tag der Anreise 80% des Gesamtbuchungswertes.
  • Bei früherer Abreise ist der Gesamtmietpreis für den gebuchten Zeitraum voll zu entrichten.
  • Unabhängig davon, ist an den Anbieter vom Mieter im Falle der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,– Euro zu zahlen.
  • Der Vertrag bleibt gültig, auch wenn eine Klausel unwirksam sein sollte.
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